A. Lizenz/Kauf Software

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und die DocYard GmbH, Hermann-Köhl-Strasse, 28199 Bremen, Deutschland (im Folgenden: DocYard).
2. Bestimmung des Vertragsgegenstands
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus dem Angebot, der Rechung, der Lieferung (Download), dem Handbuch, sowie den Angaben in den Produktblättern, auf der Website und den Preislisten. Diese regeln den Verkauf von Softwarelizenzen, sowie die Wartung der Software, die Voraussetzung für die Geltung der Softwarelizenz ist.
2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DocYard GmbH.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
3. Verträge und Angebote
3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch DocYard GmbH bzw. abgeschlossenem Download durch den Kunden zustande.
3.2 Alle Angebote DocYard GmbH sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich DocYard GmbH auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor.
4. Leistungen von DocYard GmbH
4.1 Der Leistungsumfang der Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung (Betriebssystem) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechung, der Lieferung (Download), dem Handbuch, sowie den Angaben in den Produktblättern, auf der Website und den Preislisten. Produktbeschreibung und Benutzerhandbuch sind grundsätzlich in der Sprache des Herstellers oder in englischer Sprache verfasst.
4.2 Die Software wird zum Download bereitgestellt. DocYard GmbH stellt sicher, dass die Software beständig verbessert und gewartet wird und leistet entsprechenden Support.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 DocYard GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Der Kunde unterrichtet DocYard GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder DocYard GmbH überlassen oder nur im Einvernehmen mit DocYard GmbH führen.
5.2 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
5.3 Mit dem Erwerb der Softwarelizenz durch den Kunden ist die Verpflichtung zum Abschluss eines Wartungsvertrages verbunden. Das Recht zur Nutzung der Softwarelizenz erlischt mit der Beendigung des Wartungsvertrags. Befindet sich der Kunde mit den Zahlungen auf den Wartungsvertrag in Verzug, so ist DocYard GmbH nach Mahnung unter entsprechendem Hinweis berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertragesverhältnisses (Lizenzvertrag und Wartungsvertrag) zu erklären. Nach Zugang der Kündigung erlischt in diesem Fall das Recht zur Nutzung der Software. Der Kunde bleibt verpflichtet, die jährlich erhobenen Gebühren für den Wartungsvertrag für jedes angefangene Jahr an DocYard GmbH zu entrichten.
6. Nutzungsrechte
6.1 DocYard GmbH erteilt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung von Lizenz- und Wartungsgebühren an der Software und der dazugehörigen Dokumentation bzw. Online-Hilfe ein nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf den im Vertrag etwaig beschriebenen Betriebsumgebungen zum eigenen Gebrauch. Die Lizenz gilt, solange ein entsprechender Wartungsvertrag besteht. Wird der Wartungsvertrag beendet, erlischt die Lizenz an der Software.
6.2 Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Software erstellen. Der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeichnen und mit einem entsprechenden Urheberrechtsvermerk zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu kopieren. Die teilweise Vervielfältigung des schriftlichen Materials für interne Zwecke ist gestattet, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist. Gegebenenfalls benötigte zusätzliche Handbücher sind über DocYard GmbH zu beziehen.
6.3 Bei einem Weiterverkauf der Software darf der Kunde Lizenzrechte an der Software im gleichen Umfang übertragen, wie diese ihm zur Erfüllung dieses Vertrages übertragen wurden. Voraussetzung ist hierbei, dass der Käufer die Verpflichtungen aus dem Wartungsvertrag mit DocYard GmbH übernimmt bzw. weiterführt. Der Kunde ist entsprechend verpflichtet, Programmkopien zu übergeben oder nicht übergebene Kopien zu vernichten und den Dritten seinerseits vertraglich zu verpflichten, die Software nur in dem Umfang gemäß Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen zu nutzen. Sofern der Käufer den Wartungsvertrag nicht übernimmt oder keinen eigenen Wartungsvertrag mit DocYard GmbH abschließt, erlischt die Lizenz. Hierauf hat der Kunde hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzübertragung sowie Namen und Anschrift des Käufers der DocYard GmbH anzuzeigen.
6.4 Soweit es nach dem Urheberrechtsgesetz oder vertraglich nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
6.5 Für jeden schuldhaften vertragswidrigen Fall der Ermöglichung der Nutzung der Software und des Benutzerhandbuches durch Dritte, des Herstellens einer nichtgenehmigten Kopie oder der Nutzung der Software auf weiteren Rechnern hat der Kunde jeweils Schadensersatz an DocYard GmbH in Höhe des Kaufpreises zu zahlen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn DocYard GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt DocYard GmbH vorbehalten.
6.6 Der Kunde hat DocYard GmbH auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang der unberechtigten Programmüberlassung unverzüglich mitzuteilen.
7. Eigentumsrechtevorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1 DocYard GmbH behält sich einzuräumende Rechte und Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte nur vorläufig und durch DocYard GmbH frei widerruflich eingeräumt. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch DocYard GmbH erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Kunden angefertigte Programmkopien müssen in diesem Fall gelöscht werden.
7.2 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
8.2 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, er ist sofort fällig und muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht DocYard GmbH, den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung vom vereinbarten Konto ab.
8.3 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde DocYard GmbH die entstandenen Kosten zu erstatten.
9. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
DocYard GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von DocYard GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. DocYard GmbH weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
10. Sachmangel
10.1 DocYard GmbH gewährleistet, dass die Software in der jeweils aktuellen Version die in dem Angebot, der Rechung, der Lieferung (Download), dem Handbuch, den Produktblättern, der Website, den Preislisten, sowie in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software in der im Vertrag beschriebenen Betriebsumgebung (Betriebssystem usw.) genutzt wird und der Kunde die Software in der aktualisieren Version verwendet. Die Software wird laufend aktualisiert, die Updates stehen für den Kunden zur Verfügung. Sofern der Kunde die von ihm verwendete Software trotz entsprechend bereitstehender Aktualisierung (Update) noch nicht aktualisiert hat, so wird er die Software zunächst aktualisieren, bevor eine Mängelanzeige erfolgt.
10.2 Weist die Software in ihrer aktuellen Version Mängel auf, kann der Kunde nach Wahl von DocYard GmbH Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Für eine die Funktionstauglichkeit nicht einschränkende unerhebliche Abweichung der Leistung von DocYard GmbH von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit besteht kein Anspruch wegen eines Sachmangels.
10.3 Hat DocYard GmbH nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Mangelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor und hätte dies der Kunde erkennen können, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die jeweils aktuelle Version der Software nicht installiert hatte. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze von DocYard GmbH zugrunde gelegt.
10.4 Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von DocYard GmbH erbrachten Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Sachmangelhaftung erlischt ferner, wenn der Kunde nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich bei DocYard GmbH rügt oder die Leistung nicht unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechend der Dokumentation genutzt wird.
10.5 Für eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung ist erforderlich, dass der Kunde den Mangel und sein Auftreten detailliert beschreibt, so dass der Mangel für DocYard GmbH hinreichend bestimmbar wird. DocYard GmbH sind sämtliche notwendige Unterlagen für die Mangelbeseitigung zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
10.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil der Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde.
10.7 Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt nach Wahl von DocYard GmbH durch Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes der Software oder durch Bereitstellung einer Fehlerumgehung. Bis zur Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes stellt DocYard GmbH eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels, wenn dies für DocYard GmbH bei angemessenem Aufwand möglich und zumutbar ist.
10.8 Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Rechtsmangel
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nach der Übergabe der Software nicht wirksam eingeräumt sind. Bei Rechtsmängeln leistet DocYard GmbH dadurch Gewähr, dass DocYard GmbH dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschafft oder die Software abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zum Rechnungspreis zurücknimmt. Letzteres ist nur zulässig, wenn DocYard GmbH eine andere Abhilfe nicht zumutbar ist. Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Haftung
12.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet DocYard GmbH unbeschränkt.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DocYard GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet DocYard GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
12.3 Für den Verlust von Daten haftet DocYard GmbH bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 12.2 nur, wenn der Kunde täglich eine Datensicherung durchgeführt hat.
12.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber oder sonstige Software entstehen können. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Export
Der Kunde wird die für Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, etwa die der Vereinigten Staaten von Amerika. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln.
14. Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wie etwa spezielle Preiskonditionen, Namen von Endkunden sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff AktG. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. DocYard GmbH ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Sind oder werden Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem Vertragszweck am nächsten kommt.
15.2 DocYard GmbH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. DocYard GmbH haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
15.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DocYard GmbH auf einen Dritten übertragen.
15.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
15.5 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

B. Erstellung/Entwicklung von Individualsoftware

1. Vertragsgegenstand, Zusammenarbeit
1.1 Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen. Bei einem Vertrag, der die Planung, Erstellung, Lieferung, Implementierung und/oder Einführung und/oder Dokumentierung von Software zum Inhalt hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
1.2 Die Vertragspartner arbeiten bei der Durchführung dieses Projektes eng zusammen. Jede Seite benennt einen Projektmanager, der berechtigt ist, verbindliche Erklärungen gegenüber dem anderen Vertragspartner abzugeben sowie dessen Erklärungen entgegenzunehmen.
2. Planung
2.1 In der Planungsphase beauftragt der Auftraggeber DocYard GmbH mit den erforderlichen Vorbereitungen für die Erstellung und den Einsatz der Software in Datenverarbeitungssystemen. Ziel der Planungsphase ist es, auf der Basis der zu ermittelnden Voraussetzungen und Anforderungen in laufender enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Pflichtenheft zu erstellen, das die Grundlage der Programmerstellung (Nr. 3.) bildet.
2.2 Der Auftraggeber übermittelt DocYard GmbH in der Planungsphase alle notwendigen Informationen über den Ist-Zustand, über etwaig geplante Änderungen und Verbesserungen, über geschäftliche und verfahrenstechnische Ziele und Aufgabenstellungen, über wesentliche Umstände und Interessen, sowie über alle sonstigen in seiner Sphäre liegenden Kenntnisse und Vorgaben für die Erarbeitung des Pflichtenheftes. DocYard GmbH berät und unterstützt den Auftraggeber kontinuierlich zur effektiven Ermittlung von Ist- und Sollzustand.
2.3 Die abschließende schriftliche Fassung des Pflichtenheftes wird von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und bildet unter Ersetzung aller vorangegangenen Angebote die weitere Vertragsgrundlage für die Erstellung der Software.
3. Programmerstellung, Änderungen, Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 DocYard GmbH erstellt auf Basis des Pflichtenheftes und unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik funktionsfähige Software für die vorgesehenen Anwendungsgebiete.
3.2 Änderungswünsche des Auftraggebers sind nach Fertigung des Pflichtenheftes ausgeschlossen, es sei denn DocYard GmbH stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
3.3 Vor und während der Programmerstellungsphase übermittelt der Auftraggeber DocYard GmbH unaufgefordert und unverzüglich alle Informationen, die diese zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigt. Der Auftraggeber stellt DocYard GmbH sämtliche Testdaten und Arbeitsmittel, die zur Erstellung der vorgesehenen Software förderlich sind, zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Einsatzvoraussetzungen während der Herbeiführung der Funktionsfähigkeit der Programme nicht zu verändern.
3.4 Die Mitwirkung des Auftraggebers erfolgt unentgeltlich, soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine andere Regelung getroffen wird.
4. Abnahme
4.1 Die Abnahme der Software erfolgt durch die Funktionsprüfung. DocYard GmbH teilt dem Auftraggeber die Funktionsfähigkeit der Software mit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich nach Mitteilung der Funktionsfähigkeit die Funktionsprüfung der Software vorzunehmen Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Programme in allen wesentlichen Punkten die vertraglichen Anforderungen erfüllen.
4.2 Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich die schriftliche Abnahme zu erklären.
4.3 Erklärt der Auftraggeber nicht unverzüglich nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung die Abnahme, kann ihm DocYard GmbH eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen, die in der Regel zwei Wochen beträgt. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert bzw. Mängel nicht mit Fehlerbeschreibung konkretisiert.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, DocYard GmbH unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen der Software gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Funktionsprüfung festgestellte, nicht wesentliche Abweichungen der Programme von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5. Gewährleistung, Verjährung
5.1 DocYard GmbH gewährleistet, dass Programme und, sofern vereinbart, Dokumentationen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. Für eine die Funktionstauglichkeit nicht einschränkende unerhebliche Abweichung der Leistung von DocYard GmbH von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit besteht kein Anspruch wegen eines Sachmangels.
5.2 Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- oder Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
5.3 Mängel hat der Auftraggeber DocYard GmbH unverzüglich nach Entdeckung unter Angabe einer detaillierten schriftlichen Beschreibung des Mangels und seines Auftretens zu melden. Der Auftraggeber stellt DocYard GmbH auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung der Mängel und ihrer Beseitigung benötigt.
5.4 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von DocYard GmbH Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Die Gewährleistung entfällt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder den Dritten vorgenommenen Programmänderungen verursacht wurden.
5.5 Die Software wird laufend aktualisiert, die Updates stehen für den Auftraggeber zur Verfügung. Sofern der Kunde die von ihm verwendete Software trotz entsprechend bereitstehender Aktualisierung (Update) noch nicht aktualisiert hat, so wird er die Software zunächst aktualisieren, bevor eine Mängelanzeige erfolgt. Weist die Software in ihrer aktuellen Version Mängel auf, kann der Kunde nach Wahl von DocYard GmbH Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen.
5.6 Hat DocYard GmbH nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Mangelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor und hätte dies der Kunde erkennen können, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die jeweils aktuelle Version der Software nicht installiert hatte. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze von DocYard GmbH zugrunde gelegt.
5.7 Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von DocYard GmbH erbrachten Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Sachmangelhaftung erlischt ferner, wenn der Kunde nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich bei DocYard GmbH rügt oder die Leistung nicht unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechend den Vereinbarungen genutzt wird. Für eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung ist erforderlich, dass der Kunde den Mangel und sein Auftreten detailliert beschreibt, so dass der Mangel für DocYard GmbH hinreichend bestimmbar wird. DocYard GmbH sind sämtliche notwendige Unterlagen für die Mangelbeseitigung zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
5.8 Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil der Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde.
5.9 Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt nach Wahl von DocYard GmbH durch Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes der Software oder durch Bereitstellung einer Fehlerumgehung. Die zweimalige Nachbesserung ist möglich. Bis zur Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes stellt DocYard GmbH eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels, wenn dies für DocYard GmbH bei angemessenem Aufwand möglich und zumutbar ist.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet DocYard GmbH unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DocYard GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet DocYard GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
6.2 Für den Verlust von Daten haftet DocYard GmbH bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 6.1 S. 2 nur, wenn der Auftraggeber täglich eine Datensicherung durchgeführt hat.
6.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem Datenverarbeitungssystem des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber oder sonstige Software entstehen können. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers, Wartungsvertrag
7.1 DocYard GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Auftraggeber beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Der Kunde unterrichtet DocYard GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder DocYard GmbH überlassen oder nur im Einvernehmen mit DocYard GmbH führen. Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auch keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
7.2 Mit dem Erwerb der Softwarelizenz durch den Auftraggeber ist die Verpflichtung zum Abschluss eines Wartungsvertrages verbunden. Das Recht zur Nutzung der Softwarelizenz erlischt mit der Beendigung des Wartungsvertrags. Befindet sich der Kunde mit den Zahlungen auf den Wartungsvertrag in Verzug, so ist DocYard GmbH nach Mahnung unter entsprechendem Hinweis berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses (Lizenzvertrag und Wartungsvertrag) zu erklären. Nach Zugang der Kündigung erlischt in diesem Fall das Recht zur Nutzung der Software. Der Kunde bleibt verpflichtet, die jährlich erhobenen Gebühren für den Wartungsvertrag für jedes angefangene Jahr an DocYard GmbH zu entrichten.
8. Nutzungsrechte
8.1 DocYard GmbH erteilt dem Auftraggeber ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht, die vereinbarten Programme zu den vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Die Lizenz gilt, solange ein entsprechender Wartungsvertrag besteht. Wird der Wartungsvertrag beendet, erlischt die Lizenz an der Software. Soweit es nach dem Urheberrechtsgesetz oder vertraglich nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Für jeden schuldhaften vertragswidrigen Fall der Ermöglichung der Nutzung der Software und des Benutzerhandbuches durch Dritte, des Herstellens einer nichtgenehmigten Kopie oder der Nutzung der Software auf weiteren Rechnern hat der Kunde jeweils Schadensersatz an DocYard GmbH in Höhe der Lizenzgebühren nebst Wartungsgebühren zu zahlen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn DocYard GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt DocYard GmbH vorbehalten. Der Kunde hat DocYard GmbH auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche, auch gegen Dritte zu machen, insbesondere Art und Umfang der unberechtigten Programmnutzung sowie gegebenenfalls Namen und Anschrift von Dritten, denen das Programm unberechtigt überlassen wurde, unverzüglich mitzuteilen.
8.2 DocYard GmbH ist berechtigt, unter Verwendung von Erkenntnissen, die sie bei Ausführung des Auftrages gewonnen hat, Programme mit ähnlicher oder gleicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.
9. Eigentums-/Rechtevorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung
9.1 DocYard GmbH behält sich einzuräumende Rechte und Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte nur vorläufig und durch DocYard GmbH frei widerruflich eingeräumt. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch DocYard GmbH erlischt das Recht des Auftraggebers zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Auftraggeber angefertigte Programmkopien müssen in diesem Fall gelöscht werden.
9.2 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, er ist sofort fällig und muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.
10.2 Bei einer vom Auftraggeber erteilten Einzugsermächtigung bucht DocYard GmbH, den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung vom vereinbarten Konto ab. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde DocYard GmbH die entstandenen Kosten zu erstatten.
11. Export
11.1 Der Kunde wird die für Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, etwa die der Vereinigten Staaten von Amerika. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben.
11.2 Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln.
12. Geheimhaltung
12.1 Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wie etwa spezielle Preiskonditionen, Namen von Endkunden sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.
12.2 Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff AktG. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. DocYard GmbH ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.
13. Kündigung, Vertragslaufzeit des Wartungsvertrages
13.1 Mit dem Auftrag zur Erstellung der Software wird ein Wartungsvertrag geschlossen. Der Wartungsvertrag wird, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, für 12 Monate geschlossen und verlängert sich um ein weiteres Jahr automatisch, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag mindestens zwei Monate vor Beendigung der jeweiligen Laufzeit kündigt. Mit der Beendigung des Support- und Wartungsvertrags erlöschen die Lizenzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Wartungsvertrages, die Lizenzen zu deaktivieren.
13.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.